Gastbeitrag: Wie man in China an sein Geld kommt

Autor: Dr. Markus Moser, LL.M. (HKU)

China ist nicht mehr das exotische, bettelarme Land, das es vor 30 Jahren war. Das Reich der Mitte ist inzwischen die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt. Es wird auch für Europäer immer alltäglicher, Geschäfte mit Chinesen zu machen. Bei der Frage nach der Durchsetzung ihrer Rechte in China schlagen westliche Unternehmer jedoch oft ihre Hände über den Kopf zusammen. Dabei ist alles viel weniger problematisch als gedacht – kompetente rechtliche Beratung vorausgesetzt. 

 

Die Basis einer jeden Geschäftsbeziehung ist bekanntlich ein Vertrag. Dies gilt auch für Geschäfte mit chinesischen Unternehmen. In einem Vertrag kann für eine private, von den staatlichen Gerichten unabhängige Streitbeilegung vorgesorgt werden. Dies geschieht durch eine sogenannte Schiedsklausel, mit der man die Zuständigkeit privater Schiedsgerichte vereinbart. Für Chinageschäfte ist das die beste Wahl. Mit einer vernünftigen Schiedsklausel ist die Durchsetzung der Rechte gegenüber chinesischen Partnern nicht schwieriger als in anderen internationalen Geschäftsbeziehungen.

 

Aber auch die staatlichen Gerichte in China sind nicht mehr auf dem Level kulturrevolutionärer Standgerichte: So wie westliche Besucher über die relative Modernität, Sauberkeit und Fortschrittlichkeit von Städten wie Shanghai oder Shenzhen staunen, ist auch das Gerichtssystem in diesen reichen Städten bereits recht weit entwickelt. Dreißig Jahre explosionsartiges Wirtschaftswachstum zeigen also auch im Justizsystem ihre Spuren. Viel schlechter sieht es hingegen in den armen Hinterlandregionen aus. Hier wird nach wie vor von sogenannten „Barfußjuristen“ Recht gesprochen. Korruption und Günstlingswirtschaft kommen vor, sind in China aber mittlerweile weniger stark verbreitet als in vielen Regionen Osteuropas.

 

Treten im Business mit Chinesen Probleme auf, ist der gewählte Gesprächsstil wichtig: In China bedeutet ein allzu konfrontatives Auftreten einen Gesichtsverlust, und zwar für beide Seiten. Anstelle von aggressivem, streitlustigem Auftreten – das in Europa durchaus sinnvoll sein kann – ist in China eine etwas leisere Tonart angesagt. Ein Anwalt, der den Chinesen gleich mit dem ersten Mahnschreiben „Vollgas“ gibt, zerstört mehr, als er gewinnt.

 

Zusammengefasst gilt: Ein sorgfältiger Rechtsberater mit China-Kompetenz wird in einem Vertrag mit chinesischen Geschäftspartnern immer eine Schiedsklausel vorsehen. Dennoch kann man feststellen, dass der Rechtsschutz in China mittlerweile schon ganz in Ordnung ist. Bei ordentlicher Vorsorge sollte dieses Thema einen österreichischen Unternehmer nicht von der Aufnahme von Geschäften im Reich der Mitte abhalten.

Autor:

Dr. Markus Moser, LL.M. (HKU)
Dr. Markus Moser, LL.M. (HKU)

Dr. Markus Moser, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Amsterdam (Mag. iur. 2007, Dr.iur. 2009). Von 2012 bis 2013 war er Postgraduate und Forschungsassistent an der renommierten University of Hong Kong, einer der führenden Universitäten Asiens. Er befasste sich dort mit internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und chinesischem Recht. Markus Moser wurde im Jahr 2013 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Er sammelte vor seiner Tätigkeit für Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte Arbeitserfahrung in Österreich, China und den USA. Von 2008 bis 2011 war er als Rechtsanwaltsanwärter bei CMS Reich-Rohrwig Hainz in Wien tätig.
Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A und Schiedsgerichtsbarkeit. 

www.fplp.at 


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